„Zusätzlich wird ab Montag an den Schulen neu eingeführt: Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler. Die Maskenpflicht gilt im und außerhalb des Unterrichts. In einer Übergangsphase können die Schülerinnen und Schüler auch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können. Auch an weiterführenden Schulen müssen ab Montag medizinische Masken getragen werden. Weiterhin soll den weiterführenden Schulen zur Umsetzung der Abstandsregeln ermöglicht werden, Wechselunterricht zu wählen. Dies gilt auch für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
Eine entsprechende Änderungsverordnung ist derzeit in Arbeit.“