Liebe Eltern,
anbei ein Auszug aus dem Schreiben des KM zum Schulbetrieb nach den Winterferien.
Wir werden Sie baldmöglichst über das Vorgehen an der GS Burgrieden informieren.
Herzliche Grüße
Oliver Gutekunst
-Rektor-
Zitat des Kultusministeriums:
- Grundschulen
Bei dem Modell für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs orientieren wir uns an den
Vorgaben, die bereits nach dem ersten Lockdown zum Ende der Pfingstferien für den
Wiedereinstieg in den Präsenzbetrieb gegolten haben. Damit können die Schulen bei
ihren Planungen auf die organisatorischen Erfahrungen aus der Zeit zurückgreifen, als
dieses Modell bereits an den Grundschulen erfolgreich umgesetzt wurde.
An den Grundschulen soll ab dem 22. Februar 2021ein Wechselbetrieb mit je zwei
Klassenstufen pro Woche starten. Zwei Klassenstufen sollen dabeijeweils in die Präsenz
kommen, die beiden anderen Klassenstufen lernen von zu Hause aus. Dabei sollen
die Klassen, die im Präsenzunterricht an den Schulen sind, jeweils geteilt werden.
Die maximale Gruppengröße orientiert sich hierbei an der Hälfte des Klassenteilers
(2.8. 14 Schülerinnen und Schüler für die jahrgangsbezogenen Regelklassen).
Beispiel:
o Woche ab dem 22. Februar: Klassenstufen 1 und 3 in der Präsenz
o Woche ab dem 1. März: Klassenstufen 2 und 4 in der Präsenz.
Die zwei Klassenstufen, die in der Präsenz unterrichtet werden, können auch anders
gekoppelt werden, also z. B. auch die Klassenstufe 1 mit der Klassenstule 2 in der
letzten Februarwoche. Hier haben Sie schulorganisatorisch den nötigen Spielraum, um
den Gegebenheiten vor Ort möglichst gut Rechnung zu tragen.
lm Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) haben die
Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie in Klassenstufe 4 die Vorbereitung
auf den Übergang auf die weiterführende Schule Vorrang. Sportunterricht findet
nicht statt. Der Unterricht in der Präsenz solljeweils mindestens
10 Unterrichtsstunden pro Woche
umfassen, gerne kann auch mehr angeboten werden. Ergänzt wird der
Präsenzunterricht durch Lernmaterialien für alle Klassenstufen im Fernlernen.
Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, d.h. die Eltern
können wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in der Präsenz oder im
Fernlernen erfüllt wird.
Es erfolgt nach wie vor – nach den bisherigen Regelungen – eine Notbetreuung für
diejenigen Kinder, die nicht im Präsenzunterricht sind und an der Notbetreuung
teilnehmen dürfen.